Reisekostensätze Ausland (Auslandstage- und -übernachtungsgelder)
Für eintägige Auslandsdienstreisen mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden beträgt das Auslandstagegeld 80 Prozent des in der Anlage zur ARVVwV angegebenen Betrages. Bei mehrtägigen Auslandsdienstreisen wird für den An- und Abreisetag - unabhängig von der Dauer der Abwesenheit an diesen Tagen - ein Auslandstagegeld in Höhe von 80 Prozent des vollen Tagegeldsatzes gewährt, wenn an diesen Tagen bzw. an einem anschließenden oder vorhergehenden Tag eine Übernachtung außerhalb der Wohnung stattgefunden hat.
Für die in der Anlage zur ARVVwV nicht erfassten Gebiete oder Länder ist das Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld von Luxemburg maßgebend (§ 3 Absatz 2 ARV).
Tabellen zur Ländersuche
Die nachstehenden Tabellen (Downloads) enthalten die Beträge des Auslandstagegeldes bei mindestens 24-stündiger und mehr als 8-stündiger Abwesenheit sowie die Beträge für das Auslandsübernachtungsgeld mit und ohne Nachweis: In der Tabelle mit Ländersuchfunktion können Sie das gewünschte Land über die Drop-Down-Liste (s. kleiner Pfeil rechts in der Liste) suchen (ggf. müssen Sie noch die Bearbeitung aktivieren). Zum Ausdrucken der gesamten Länderliste rufen Sie bitte die Druckversion auf.
Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 01.01.2022
Gemäß BMI-Rundschreiben vom 20.10.2021 gelten die zum 01. Januar 2021 durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bekannt gemachten Beträge für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
BMI-Rundschreiben zu den Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeldern ab 01.01.2022 (PDF, 232KB, Datei ist nicht barrierefrei)Diese Seite
Stand 14.03.2018